Allgemeine Geschäftsbedingungen
| §
1 |
Für
die Geschäftsbeziehung Firma Schauberger und dem Besteller -
auch für alle zukünftigen Geschäfte - gelten ausschließlich
die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum
Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende
Bedingungen des Bestellers erkennt Firma Schauberger nicht an,
es sei denn, Firma Schauberger hätte ausdrücklich
schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. |
| §
2 |
Firma
Schauberger verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu
den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und
Rechenfehlern auf der Website ist Firma Schauberger zum Rücktritt
berechtigt.
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| §
3 |
Die
Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung den
Betrieb verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen
erfolgen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich,
soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt
wurde. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf
der Liefergegenstand den Betrieb verlassen hat. Die Lieferfrist
verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von
Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei
Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des
Willens der Firma Schauberger liegen, soweit solche Hindernisse
nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des
Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt
auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die
vorbezeichneten Umstände sind dann auch von Firma Schauberger
nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden
Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird
in wichtigen Fällen Firma Schauberger dem Besteller baldmöglichst
mitteilen. Der Verspätungsschaden bleibt der Höhe nach
begrenzt auf den Wert der Bestellung. Firma Schauberger ist frühestens
dann zur Lieferung verpflichtet, wenn die Zahlung des Bestellers
eingegangen ist.
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| §
4 |
Der
Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Die Versandkosten betragen 5 Euro je Artikel (Paket).Der Besteller kann
den Kaufpreis per Kreditkarte zahlen, wobei die Zahlung erst als
bewirkt gilt, mit Eingang des Kaufpreises bei Firma Schauberger.
Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Firma Schauberger
berechtigt, die Kosten einer evtl. Rücklastschrift sowie
Verzugszinsen in Höhe von 4 % über den von der Deutschen
Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz per anno zu fordern.
Falls Firma Schauberger ein höherer Verzugsschaden nachweisbar
entstanden ist, ist Firma Schauberger berechtigt, diesen geltend
zu machen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit
die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht. Sollte der Kunde in Verzug
geraten, so berechtigt er die Firma Schauberger Informationen über
seine Adresse bei seinem Kreditinstitut anzufordern.
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| §
5 |
Ein
Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgeschrieben oder von Firma
Schauberger anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als ein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. |
| §
6 |
Liegt
ein von Firma Schauberger zu vertretender Mangel der Kaufsache
vor, ist Firma Schauberger nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung
berechtigt. Ist Firma Schauberger zur Mängelbeseitigung nicht
bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über
angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Firma Schauberger
zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung
fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des
Kaufpreises zu verlangen. Soweit sich nichts anderes ergibt,
sind weitergehende Ansprüche des Bestellers ausgeschlossen.
Firma Schauberger haftet deshalb nicht für Schäden, die am
Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet
Firma Schauberger nicht für entgangenen Gewinn oder für
sonstige materielle und immaterielle Schäden des Bestellers.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die
Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht. Dies gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller
Ansprüche aus § 1.4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen
des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatz-
ansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463 und 480 Abs.2
BGB geltend macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen
oder zu vertretender Unmöglichkeit. Sofern Firma Schauberger
eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht
für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise
entstehenden Schaden beschränkt.
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| § 7 |
Kommt
der Besteller mit der Annahme der Sendung in Verzug, hat er die
hierdurch entstehenden Kosten zu tragen. Mit Eintritt des
Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung
und des zufälligen Untergangs auf den Besteller über. Der
Versandweg wird von Blumen Schauberger bestimmt. Unvorhergesehene
Lieferungshindernisse, die außerhalb des Einflusses der
Firma Blumen Schauberger liegen, berechtigen die Firma Blumen
Schauberger die Lieferfrist angemessen zu verlängern. Dies gilt
auch, wenn die Lieferungshindernisse bei den Unterlieferanten der
Firma Blumen Schauberger eintreten. Die
Firma Blumen Schauberger ist zu Teillieferungen berechtigt.
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