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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Für die Geschäftsbeziehung Firma Schauberger und dem Besteller - auch für alle zukünftigen Geschäfte - gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Firma Schauberger nicht an, es sei denn, Firma Schauberger  hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2

Firma Schauberger verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist Firma Schauberger zum Rücktritt berechtigt.

§ 3

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung den Betrieb verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand den Betrieb verlassen hat. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens der Firma Schauberger liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind dann auch von Firma Schauberger nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen Firma Schauberger dem Besteller baldmöglichst mitteilen. Der Verspätungsschaden bleibt der Höhe nach begrenzt auf den Wert der Bestellung. Firma Schauberger ist frühestens dann zur Lieferung verpflichtet, wenn die Zahlung des Bestellers eingegangen ist.

§ 4

Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Die Versandkosten betragen 5 Euro je Artikel (Paket).Der Besteller kann den Kaufpreis per Kreditkarte zahlen, wobei die Zahlung erst als bewirkt gilt, mit Eingang des Kaufpreises bei Firma Schauberger. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Firma Schauberger berechtigt, die Kosten einer evtl. Rücklastschrift sowie Verzugszinsen in Höhe von 4 % über den von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz per anno zu fordern. Falls Firma Schauberger ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Firma Schauberger berechtigt, diesen geltend zu machen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sollte der Kunde in Verzug geraten, so berechtigt er die Firma Schauberger Informationen über seine Adresse bei seinem Kreditinstitut anzufordern.

§ 5 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgeschrieben oder von Firma Schauberger anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6

Liegt ein von Firma Schauberger zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist Firma Schauberger nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung  berechtigt. Ist Firma Schauberger zur Mängelbeseitigung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Firma Schauberger zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit sich nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers ausgeschlossen. Firma Schauberger haftet deshalb nicht für Schäden, die am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet Firma Schauberger nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige materielle und immaterielle Schäden des Bestellers. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit  beruht. Dies gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus § 1.4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatz- ansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463 und 480 Abs.2 BGB geltend macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. Sofern Firma Schauberger eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

§ 7

Kommt der Besteller mit der Annahme der Sendung in Verzug, hat er die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Besteller über. Der Versandweg wird von Blumen Schauberger bestimmt. Unvorhergesehene Lieferungshindernisse, die außerhalb des Einflusses der Firma Blumen Schauberger liegen, berechtigen die Firma Blumen Schauberger die Lieferfrist angemessen zu verlängern. Dies gilt auch, wenn die Lieferungshindernisse bei den Unterlieferanten der Firma Blumen Schauberger eintreten. Die Firma Blumen Schauberger ist zu Teillieferungen berechtigt.

 

 

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